Compliance für Mittelständler – Neuland mit Chancen

Der Expertenrat Mittelstands-Compliance erarbeitet ein Instrumentarium für den Mittelstand, das kleinen und mittleren Unternehmen dabei helfen soll, Haftungsrisiken zu mindern und Compliance-Chancen zu nutzen. Langjährige Praxiserfahrung hat deutlich gemacht, dass hier Handlungsbedarf besteht. Aktuelle und geplante Compliance-Gesetze geben zusätzlichen Anlass, organisatorische, ablauftechnische und marktkonforme Instrumente zum Schutz des Mittelstands zu entwickeln.

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Expertinnen und Experten erarbeiten eine Lösung für den Mittelstand

Der Expertenrat Mittelstands-Compliance ist ein unabhängiges Gremium von Fachleuten aus Wirtschaft und Wissenschaft sowie Vertreterinnen und Vertretern der Industrie- und Handelskammern. Er erarbeitet seit Sommer 2019 einen Compliance-Standard für mittelständische Unternehmen. Im Sommer 2020 hat sich aus dem Gremium ein gemeinnütziger Verein mit dem Ziel gegründet, das Thema Compliance im Mittelstand zu fördern. Dazu gehören – neben der Entwicklung von mittelständischen Compliance-Lösungen – die Stärkung und Sensibilisierung für das Thema durch Informationen, Unterstützung betroffener Unternehmen sowie die Erforschung von Compliance-Risiken und Lösungsmöglichkeiten in mittelständischen Organisationen. Alle Mitglieder des Expertenrats arbeiten auf ehrenamtlicher Basis für diese Ziele.

Neues Gesetz ist Anlass zur Weiterentwicklung von Mittelstands-Compliance

Seit Anfang 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden in Kraft, ab Anfang 2024 wird die Anwendbarkeit auf Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden ausgeweitet. Das Hinweisgeberschutzgesetz wird folgen. Weitere Verordnungen und Richtlinien von Bundesregierung und EU sind in der Pipeline. Es zeichnet sich immer deutlicher ab, dass diese zusätzliche Compliance-Anforderungen an Unternehmen stellen werden, die für die Risiken und Ressourcen von Groß- konzernen angemessen sein mögen, kleine und mittelständische Unternehmen jedoch organisatorisch und finanziell regelmäßig überfordern dürften. Deshalb will der Expertenrat ein Instrumentarium von Compliance-Maßnahmen entwickeln, das auch für kleine und mittlere Unternehmen umsetzbar ist.

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Beirat als unterstützendes Organ

Neben dem Expertenrat ist unser Beirat aus Vertreterinnen und Vertretern mittelständischer Unternehmen an der Weiterentwicklung der Mittelstands-Compliance aktiv beteiligt. Die Mitglieder bringen ihre Erfahrungen und ihre Expertise aus der Unternehmenspraxis ein, begleiten und bewerten die Arbeit des Expertenrats und vertreten den Verein mit nach außen. Auch sie tun dies ehrenamtlich und wir bedanken uns herzlich für dieses Engagement.

WIPANO

WIPANO-Förderung des Bundeswirtschaftsministeriums

Seit Herbst 2022 fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Arbeit unseres Projektteams am Compliance-Standard für den Mittelstand. Die Förderung erfolgt im Rahmen des WIPANO- Programms „Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“.

Das Projektteam des emc besteht aus unseren Mitgliedern der Technischen Universität Dortmund, der Universität Bielefeld, der Kanzlei PARK I Wirtschaftsstrafrecht, der Log4-CONSULT GmbH und der Ritzenhoff Kommunikationsberatung. Bis 2025 werden sie den Standard anhand wissenschaftlicher Erkenntnisse über die Prozesse und Risiken in mittelständischen Unternehmen entwickeln. Ziel ist es, anschließend eine DIN Norm zu etablieren.

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Die Mitglieder des Expertenrats
Die Mitglieder des Expertenrats Mittelstands-Compliance setzen sich gemeinsam für die Erforschung von Compliance-Risiken im Mittelstand ein und erarbeiten auf dieser Grundlage ein Instrumentarium, das mittelständische Unternehmen bei der Prävention von Straftaten unterstützt.
Michael Adel
IHK Dortmund

Geschäftsführer Recht

Björn Baltes, LL.M

VEKA AG

Leiter Recht und Chief Compliance Officer, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

Olaf Becker
audalis Kohler Punge & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Dr. Tobias Eggers
PARK Wirtschaftsstrafrecht
Partner, Leiter Praxisgruppe Compliance
Prof. Dr. Andreas Hoffjan
TU Dortmund
Lehrstuhl für Unternehmensrechnung und Controlling

Dr. Jan Tibor Lelley, LL.M.

BUSE

Partner, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ana-Christina Vizcaino Diaz, LL.M.
PARK Wirtschaftsstrafrecht

Rechtsanwältin, Compliance Officer

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