
Expertinnen und Experten erarbeiten eine Lösung für den Mittelstand
Neues Gesetz ist Anlass zur Weiterentwicklung von Mittelstands-Compliance
Seit Anfang 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden in Kraft, ab Anfang 2024 wird die Anwendbarkeit auf Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden ausgeweitet. Das Hinweisgeberschutzgesetz wird folgen. Weitere Verordnungen und Richtlinien von Bundesregierung und EU sind in der Pipeline. Es zeichnet sich immer deutlicher ab, dass diese zusätzliche Compliance-Anforderungen an Unternehmen stellen werden, die für die Risiken und Ressourcen von Groß- konzernen angemessen sein mögen, kleine und mittelständische Unternehmen jedoch organisatorisch und finanziell regelmäßig überfordern dürften. Deshalb will der Expertenrat ein Instrumentarium von Compliance-Maßnahmen entwickeln, das auch für kleine und mittlere Unternehmen umsetzbar ist.

Beirat als unterstützendes Organ
Neben dem Expertenrat ist unser Beirat aus Vertreterinnen und Vertretern mittelständischer Unternehmen an der Weiterentwicklung der Mittelstands-Compliance aktiv beteiligt. Die Mitglieder bringen ihre Erfahrungen und ihre Expertise aus der Unternehmenspraxis ein, begleiten und bewerten die Arbeit des Expertenrats und vertreten den Verein mit nach außen. Auch sie tun dies ehrenamtlich und wir bedanken uns herzlich für dieses Engagement.

WIPANO-Förderung des Bundeswirtschaftsministeriums
Seit Herbst 2022 fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Arbeit unseres Projektteams am Compliance-Standard für den Mittelstand. Die Förderung erfolgt im Rahmen des WIPANO- Programms „Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“.
Das Projektteam des emc besteht aus unseren Mitgliedern der Technischen Universität Dortmund, der Universität Bielefeld, der Kanzlei PARK I Wirtschaftsstrafrecht, der Log4-CONSULT GmbH und der Ritzenhoff Kommunikationsberatung. Bis 2025 werden sie den Standard anhand wissenschaftlicher Erkenntnisse über die Prozesse und Risiken in mittelständischen Unternehmen entwickeln. Ziel ist es, anschließend eine DIN Norm zu etablieren.

Geschäftsführer Recht
Björn Baltes, LL.M
VEKA AG
Leiter Recht und Chief Compliance Officer, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Dr. Jan Tibor Lelley, LL.M.
BUSE
Partner, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwältin, Compliance Officer